Fallschutz

Fallschutzsysteme verhindern den freien Fall oder begrenzen dessen Auswirkungen, um schwere Aufprallverletzungen an Arbeitsplätzen in der Höhe zu vermeiden.

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Auffanggurte und Fallschutzprodukte bilden die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Netze technisch nicht umsetzbar sind.

1. Der Auffanggurt (Kernstück nach EN 361)
Ein Auffanggurt ist ein System aus Gurten, Beschlägen und Schnallen, das dazu dient, eine Person bei einem Absturz sicher aufzufangen und die entstehenden Kräfte auf tragfähige Körperpartien (Becken, Oberschenkel, Schultern) zu verteilen.
  • Funktion: Er hält den Körper im und nach dem Sturz in einer stabilen, aufrechten Lage, um schwere Verletzungen und das Risiko eines Hängetraumas zu minimieren.
  • Wichtige Komponenten:
  • Auffangösen: Kennzeichnung mit „A“ (z. B. am Rücken oder Brustbein). Nur hier dürfen falldämpfende Verbindungsmittel angeschlagen werden.
  • Halteösen: Seitlich angebrachte Ringe (nach EN 358) dienen lediglich der Arbeitspositionierung, nicht zum Auffangen eines freien Falls.
  • Sitzgurte (EN 813): Speziell für hängende Tätigkeiten (z. B. Industrieklettern)


2. Das Auffangsystem
Ein funktionsfähiges Fallschutzsystem besteht aus drei unverzichtbaren Elementen (der „ABC-Kette“):
  • A - Anschlagpunkt (EN 795): Die feste Struktur (z. B. Einzelanschlagpunkt, Seilsystem), an der die Ausrüstung befestigt wird.
  • B - Body (Gurt): Der Auffanggurt am Körper des Anwenders.
  • C - Connector (Verbindungsmittel): Die Verbindung zwischen Gurt und Anschlagpunkt, z. B. Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer oder Höhensicherungsgeräte (HSG). Diese begrenzen den Fangstoß auf den Körper auf maximal 6 kN.

3. Wichtige Fallschutzprodukte im Überblick

  • Bandfalldämpfer - Reduziert die Energie des Aufpralls durch kontrolliertes Aufreißen des Gurtbands - nach EN 355
  • Höhensicherungsgerät - Blockiert bei Sturz sofort (ähnlich wie ein Sicherheitsgurt im Auto) und minimiert die Fallhöhe - nach EN 360
  • Mitlaufende Auffanggeräte - Bewegen sich an einem beweglichen oder festen Seil mit und blockieren bei Sturz - nach EN 353
  • Rettungsgeräte - Notwendig für das Rettungskonzept, um Persomen nach einem Sturz schnell zu evakuieren - nach EN 1496


4. Rechtliche und sicherheitstechnische Pflichten (Stand 2026)
  • Prüfpflicht: PSAgA muss mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person geprüft werden.
  • Unterweisung: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz und danach jährlich in Theorie und Praxis (Trageübungen) schulen.
  • Einsatzgrenzen: Ab einer Absturzhöhe von 2,00 m ist Fallschutz gemäß ASR A2.1 in der Regel zwingend erforderlich.
  • Rettungskonzept: Ein reines Auffangsystem ist ohne konkreten Rettungsplan unzulässig, da nach einem Sturz innerhalb weniger Minuten ein lebensgefährliches Hängetrauma eintreten kann.
Detaillierte Informationen und die Auswahl der richtigen Ausrüstung finden Sie in der DGUV Regel 112-198 der Berufsgenossenschaften.