Körperschutz

Hochwertige Persönliche Schutzausrüstung PSA bietet zuverlässigen Schutz für Oberkörper und Gliedmaßen vor mechanischen, chemischen oder biologischen Gefahren am Arbeitsplatz

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1. Fallschutzprodukte (Absturzsicherung)


Fallschutzprodukte, oft als Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bezeichnet, sind dort zwingend erforderlich, wo bauliche Maßnahmen wie Geländer nicht umsetzbar sind.
  • Auffanggurte: Das Herzstück der PSAgA. Sie verteilen die bei einem Sturz auftretenden Kräfte sicher auf Schultern, Becken und Oberschenkel, um Verletzungen zu minimieren.
  • Verbindungselemente & Dämpfer: Diese Komponenten verbinden den Gurt mit dem Anschlagpunkt. Falldämpfer begrenzen den Fangstoß auf ein für den menschlichen Körper verträgliches Maß.
  • Höhensicherungsgeräte (HSG): Funktionieren ähnlich wie ein Sicherheitsgurt im Auto; sie blockieren bei plötzlicher Beschleunigung sofort und minimieren so die Fallstrecke.
  • Anschlageinrichtungen: Fest installierte oder temporäre Punkte (z. B. nach DIN EN 795 ). an denen das Sicherungssystem befestigt wird.
  • Kollektiver Fallschutz (Bodenbeläge): Auf Spielplätzen oder in öffentlichen Bereichen regelt die DIN EN 1177 die Anforderungen an stoßdämpfende Böden wie Rindenmulch oder Fallschutzmatten je nach Fallhöhe


2. Erste Hilfe Sets
In Deutschland regeln die ASR A4.3 und die DGUV Vorschrift 1 die Ausstattung für Betriebe. Die Sets unterscheiden sich primär durch ihren Umfang:
  • DIN 13157 (Kleiner Verbandkasten): Geeignet für kleinere Betriebe, Baustellen oder als Ergänzung in größeren Einheiten.
  • DIN 13169 (Großer Verbandkasten): Enthält die doppelte Menge an Verbandmitteln und ist für größere Belegschaften oder höhere Risikobereiche vorgesehen.


Wichtige Komponenten:

  • Verbandmittel: Pflasterstrips, Wundschnellverbände, sterile Kompressen und Fixierbinden.
  • Hilfsmittel: Rettungsdecke (Kälteschutz), Erste-Hilfe-Schere, Einmalhandschuhe und Dreiecktücher.
  • Ergänzungen: Je nach Gefährdungsbeurteilung können Augenspüllösungen oder spezielle Verbände für Verbrennungen notwendig sein.
Wartungshinweis: Der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen hat ein Ablaufdatum. Abgelaufene sterile Materialien müssen regelmäßig ersetzt werden, um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Eine detaillierte Übersicht bietet der Leitfaden der DGUV