Winterkleidung

Hochwertige Winter-Arbeitskleidung kombiniert maximale Wärmeisolierung mit atmungsaktiven, wind- und wasserdichten Materialien, um Profis selbst bei Extremwetter trocken und einsatzbereit zu halten.

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Winter-Arbeitsbekleidung muss mehr leisten als herkömmliche Winterkleidung: Sie kombiniert Kälteschutz mit hoher Widerstandsfähigkeit und spezifischen Sicherheitsnormen. 

1. Das Zwiebelprinzip (Schichtensystem) 
Effektive Winterkleidung basiert auf drei dünnen Schichten, die effizienter isolieren als eine einzelne dicke Lage: 
  • Base Layer (Feuchtigkeitsmanagement): Eng anliegende Funktionsunterwäsche aus Merinowolle oder Synthetik transportiert Schweiß vom Körper weg, um Auskühlung durch Verdunstungskälte zu verhindern.
  • Mid Layer (Isolation): Fleece- oder Softshelljacken speichern die Körperwärme in Luftpolstern.
  • Outer Shell (Wetterschutz): Die äußere Schicht (Hardshell) schützt vor Wind, Regen und Schnee.

2. Wichtige Normen und Zertifizierungen
Professionelle Winterarbeitskleidung ist nach spezifischen EU-Normen zertifiziert: 
  • DIN EN 342: Schützt vor Umgebungen mit Temperaturen unter -5 °C (extreme Kälte).
  • DIN EN 343: Regelt den Schutz vor Regen und Feuchtigkeit sowie die Atmungsaktivität.
  • DIN EN 14058: Zertifiziert Kleidung für moderat kühle Temperaturen (bis -5 °C).
  • EN ISO 20471: Garantiert hohe Sichtbarkeit durch Reflexstreifen und Warnfarben – essenziell bei kurzen Wintertagen.

3. Materialwahl und Funktionen
  • Isolierung: Materialien wie Thinsulate oder Daune bieten maximale Wärme bei geringem Gewicht, was die Bewegungsfreiheit erhält.
  • Widerstandsfähigkeit: Verstärkungen an Knien und Ellbogen sowie abriebfeste Stoffe verlängern die Lebensdauer bei harter körperlicher Arbeit.
  • Zusatzausstattung: Gefütterte Kapuzen, verstellbare Ärmelbündchen, Windfang-Reißverschlüsse und spezielle Winter-Arbeitshandschuhe mit Grip-Beschichtung sind Standard.

4. Rechtliche Aspekte
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos zur Verfügung stellen.