Kleidung

Moderne Arbeitskleidung vereint maximale Strapazierfähigkeit mit einem kühnen, funktionalen Design, das durch innovative Materialien wie robusten Canvas oder detailreiche Jacquardstoffe sowohl Schutz als auch Langlebigkeit garantiert.

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Berufskleidung ist ein weit gefasster Begriff, der alle Textilien und Ausrüstungsgegenstände umfasst, die speziell für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen werden. Sie dient nicht nur dem äußeren Erscheinungsbild, sondern erfüllt essenzielle Funktionen in den Bereichen Sicherheit, Hygiene und Corporate Identity.

Differenzierung der Kleidungsarten
Im deutschen Arbeitsrecht und Steuerrecht wird zwischen drei wesentlichen Kategorien unterschieden:
  • Arbeitskleidung: Dient primär dazu, die private Kleidung vor Verschmutzung oder vorzeitigem Verschleiß zu schützen (z. B. Arbeitshosen oder Overalls im Handwerk).
  • Dienstkleidung: Wird vom Arbeitgeber vorgeschrieben, um ein einheitliches Erscheinungsbild (Corporate Identity) zu gewährleisten oder eine besondere Funktion zu kennzeichnen (z. B. Uniformen, Business-Anzüge in Banken oder Team-Shirts im Einzelhandel).
  • Schutzkleidung (PSA): Ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung und gesetzlich vorgeschrieben, wenn Gefahren für Sicherheit oder Gesundheit bestehen. Sie muss spezifische Normen erfüllen (z. B. Schnittschutzhosen, Warnwesten oder Chemikalienschutzanzüge)


Funktionen und Vorteile
  • Sicherheit & Schutz: Schützt vor mechanischen Einwirkungen, Hitze, Kälte, Nässe oder gefährlichen Stoffen.
  • Repräsentation & Branding: Steigert den Wiedererkennungswert für Kunden und fördert das Gemeinschaftsgefühl im Team.
  • Hygiene: In sensiblen Bereichen wie der Medizin oder Lebensmittelindustrie ist sie für die Einhaltung von Hygienestandards unerlässlich.
  • Funktionalität: Bietet durch spezielle Materialien und Taschenlösungen hohen Tragekomfort und praktische Unterstützung bei der Arbeit.

Kosten und Steuerrecht
Die Kostenübernahme hängt von der Art der Kleidung ab. Schutzkleidung muss zwingend vom Arbeitgeber finanziert werden. Bei gewöhnlicher Arbeits- oder Dienstkleidung entscheiden oft Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen über die Kostentragung.
"Typische Berufskleidung" (die fast ausschließlich beruflich genutzt wird, wie Arztkittel oder Richterroben) kann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Viele Finanzämter akzeptieren hierfür eine Arbeitsmittel-Pauschale von bis zu 110 Euro pro Jahr ohne Einzelnachweise