Schnittschutz

Schnittschutzhandschuhe bieten durch hochfeste Materialien wie Glasfaser oder Kevlar verlässlichen Schutz vor Schnitten und Abschürfungen bei gefährlichen Arbeiten.

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Schnittschutzhandschuhe sind essenzielle Persönliche Schutzausrüstung, die speziell entwickelt wurden, um Hände vor Verletzungen durch scharfe Kanten, Werkzeuge oder Maschinen zu bewahren. Sie finden breite Anwendung in der Metall- und Glasindustrie sowie in der Lebensmittelverarbeitung.

1. Schutzstufen und Normen
Die wichtigste Referenz ist die europäische Norm EN 388, welche die mechanische Belastbarkeit definiert: 
  • Coup-Test (Stufen 1–5): Misst die Anzahl der Zyklen, die eine rotierende Klinge benötigt, um das Material bei konstantem Druck zu durchtrennen.
  • TDM-Schnitttest (Stufen A–F): Ein moderneres Testverfahren nach ISO 13997, das bei Handschuhen mit hohen Schutzanforderungen (z. B. Glasfaserbeimischung) angewendet wird. Level F bietet dabei den höchstmöglichen Schutz für extreme Risiken.


2. Verwendete Materialien
Die Leistungsfähigkeit hängt maßgeblich von den Fasern ab: 
  • HPPE / Dyneema®: Bieten hohe Schnittfestigkeit bei geringem Gewicht und hoher Flexibilität.
  • Aramid (Kevlar®): Besonders hitzebeständig und robust gegen Durchstiche.
  • Kompositfasern: Kombinationen aus Stahl- oder Glasfaserkernen mit Textilummantelung für maximalen Schutz.

3. Beschichtungen für Griffsicherheit
Je nach Arbeitsumgebung werden unterschiedliche Beschichtungen gewählt: 
  • Nitril: Ideal für ölige oder fettige Oberflächen.
  • Polyurethan (PU): Bietet exzellentes Tastgefühl für Präzisionsarbeiten.
  • Latex: Optimiert für trockene und nasse Bedingungen durch hohe Griffigkeit.

4. Wichtige Auswahlkriterien
  • Gefahrenanalyse: Für leichte Montagen reicht oft Level B/C, während beim Umgang mit Blechen Level D oder höher nötig ist.
  • Passform: Nur ein bequemer Handschuh wird konsequent getragen; mangelnde Feinfühligkeit führt oft zu gefährlichem "Nicht-Tragen".
  • Sicherheitsverbot: An offenen, rotierenden Maschinen (z. B. Standbohrmaschinen) ist das Tragen von Handschuhen streng verboten, da Einzugsgefahr besteht.